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Auf dieser Seite finden Sie unsere aktuellen Kundeninformationen.

Jetzt Steuer sparen!
Malerarbeiten von der Steuer absetzbar.
Neue Regelung ab 01.01. 2009
Der bislang gültige Steuerbonus wird zum 1. Januar 2009 auf 20 Prozent von 6000 € (= 1200 €) verdoppelt
Im Einzelnen gilt ab 01.01.2009:
Steuerbonus für Handwerksleistungen § 35 a Abs. 2 S. 2 E
Max. 1200 € im Jahr 20% von 6.000 € bei Erhaltungs-, Modernisierungs- oder Renovierungs-maßnahmen im Privathaushalt des Mieters oder Eigentümers (selbstgenutztes Einfamilienhaus, Eigentumswohnung) 
 

Beispiel:

Malerarbeiten Netto (Lohnkosten)

4.700,- €

 

19% MwSt.

893,00,- €

 

Abzugsfähige Kosten Brutto

5.593,00,- €

 

Steuerermäßigung 20%

1.118,60,- €

 

Von der Steuerschuld abziehbar

1.118,60,- €


Wann gibt´s den Steuerbonus?
Mit der Einkommensteuererklärung wird die Rechnung eingereicht. Der Steuerbonus wird dann im Nachhinein mit der festgesetzten Einkommensteuer verrechnet.